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   LG Wuppertal, 14.03.2006 - 6 T 156/06   

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https://dejure.org/2006,17082
LG Wuppertal, 14.03.2006 - 6 T 156/06 (https://dejure.org/2006,17082)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 14.03.2006 - 6 T 156/06 (https://dejure.org/2006,17082)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 14. März 2006 - 6 T 156/06 (https://dejure.org/2006,17082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vergütung aus einem Betreuungsverhältnis noch nach dem Tod des Betreuten; Kriterien eines Vergütungsanspruchs; Notwendigkeit eines Zusammenhangs zwischen Vergütung und erbrachter Betreuungsleistung; Zweck einer Abrechnung pro rata temporis; Vorherige ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgeltung einer Tätigkeit nach dem Tode des Betreuten durch Pauschalvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Mettmann - 50 XVII L 1054
  • LG Wuppertal, 14.03.2006 - 6 T 156/06

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1063
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Duisburg, 02.02.2006 - 12 T 305/05

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.03.2006 - 6 T 156/06
    Danach ist aber davon auszugehen, daß Tätigkeiten für die Abwicklung der Betreuung nach dem Tode des Betroffenen bei der Pauschalierung der Stundensätze berücksichtigt worden sind und somit von vornherein kein Anlaß besteht, über den Tod des Betroffenen hinaus eine Vergütung festzusetzen (Kammer, Beschluß vom 29. Dezember 2005 - 6 T 802/05; LG Duisburg, Beschluß vom 2. Februar 2006, 12 T 305/05 und Palandt-Diederichsen, BGB, 64. Auflage, Anhang zu § 1836, § 5 VBVG Rz. 7).
  • LG Wuppertal, 29.12.2005 - 6 T 802/05

    Abrechnung von nach dem Tod des Betroffenen entstandenen Vergütungsansprüchen zur

    Auszug aus LG Wuppertal, 14.03.2006 - 6 T 156/06
    Danach ist aber davon auszugehen, daß Tätigkeiten für die Abwicklung der Betreuung nach dem Tode des Betroffenen bei der Pauschalierung der Stundensätze berücksichtigt worden sind und somit von vornherein kein Anlaß besteht, über den Tod des Betroffenen hinaus eine Vergütung festzusetzen (Kammer, Beschluß vom 29. Dezember 2005 - 6 T 802/05; LG Duisburg, Beschluß vom 2. Februar 2006, 12 T 305/05 und Palandt-Diederichsen, BGB, 64. Auflage, Anhang zu § 1836, § 5 VBVG Rz. 7).
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