Rechtsprechung
LG Wuppertal, 14.03.2006 - 6 T 156/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17082) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Vergütung aus einem Betreuungsverhältnis noch nach dem Tod des Betreuten; Kriterien eines Vergütungsanspruchs; Notwendigkeit eines Zusammenhangs zwischen Vergütung und erbrachter Betreuungsleistung; Zweck einer Abrechnung pro rata temporis; Vorherige ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Abgeltung einer Tätigkeit nach dem Tode des Betreuten durch Pauschalvergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mettmann - 50 XVII L 1054
- LG Wuppertal, 14.03.2006 - 6 T 156/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1063
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Duisburg, 02.02.2006 - 12 T 305/05
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …
Auszug aus LG Wuppertal, 14.03.2006 - 6 T 156/06
Danach ist aber davon auszugehen, daß Tätigkeiten für die Abwicklung der Betreuung nach dem Tode des Betroffenen bei der Pauschalierung der Stundensätze berücksichtigt worden sind und somit von vornherein kein Anlaß besteht, über den Tod des Betroffenen hinaus eine Vergütung festzusetzen (Kammer, Beschluß vom 29. Dezember 2005 - 6 T 802/05; LG Duisburg, Beschluß vom 2. Februar 2006, 12 T 305/05 und Palandt-Diederichsen, BGB, 64. Auflage, Anhang zu § 1836, § 5 VBVG Rz. 7). - LG Wuppertal, 29.12.2005 - 6 T 802/05
Abrechnung von nach dem Tod des Betroffenen entstandenen Vergütungsansprüchen zur …
Auszug aus LG Wuppertal, 14.03.2006 - 6 T 156/06
Danach ist aber davon auszugehen, daß Tätigkeiten für die Abwicklung der Betreuung nach dem Tode des Betroffenen bei der Pauschalierung der Stundensätze berücksichtigt worden sind und somit von vornherein kein Anlaß besteht, über den Tod des Betroffenen hinaus eine Vergütung festzusetzen (Kammer, Beschluß vom 29. Dezember 2005 - 6 T 802/05; LG Duisburg…, Beschluß vom 2. Februar 2006, 12 T 305/05 und Palandt-Diederichsen, BGB, 64. Auflage, Anhang zu § 1836, § 5 VBVG Rz. 7).